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Mittwoch, 22. Februar 2012
 
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Softwareentwicklung / Medienproduktion

(Fassung vom 18. September 2006)

  § 1. Allgemeines
  § 2. Angebote und Auftragsbestätigungen
  § 3. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
  § 4. Vergütung
  § 5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
  § 6. Versand und Datenübertragung
  § 7. Datenschutz
  § 8. Eigentumsvorbehalt und Computerdaten
  § 9. Produktionsüberwachung
  § 10. Haftung
  § 11. Schlussbestimmungen

§ 1. Allgemeines

§ 1.1 
Basis aller Geschäftsbeziehungen ist für uns "der gesunde Menschenverstand".
Da es bekanntlich verschiedene Ansichten über eben selbigen gibt, legen wir hiermit einen formellen Rahmen für Geschäftsbeziehungen mit uns fest.

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen mit der Firma AJS-Multimedia und gelten bei Auftragserteilung als gelesen und zugestimmt.

§ 1.2 
Alle Leistungen und Angebote von AJS-Multimedia erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsrechte. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der Geltung anderer AGB muss Explizit schriftlich von AJS-Multimedia zugestimmt werden.

§ 1.3
Es gilt die bei Vertragsabschluss veröffentlichte Fassung der AGB.
Diese wird mit "Fassung vom" von möglichen Änderungen unterschieden.

§ 2. Angebote und Auftragsbestätigungen
§ 2.1
 
Die Angebote von AJS-Multimedia sind freibleibend, Irrtümer vorbehalten. 

§ 3. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
§ 3.1
 
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung sind Zeitnah im Produktionsprozess anzumelden. Wünscht der Auftraggeber nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Diese werden nach Aufwand berechnet oder Pauschal vereinbart. AJS-Multimedia behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 

§ 3.2
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller AJS-Multimedia übergebenen Vorlagen und Materialien berechtigt ist. Dies gilt insbesondere für überlassene Computerdaten, Logos, Layouts, Quelltexte, Texte, Film, Ton und Bildmaterial. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber AJS-Multimedia von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.  

§ 4. Vergütung
§ 4.1
 
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. 

§ 4.2 
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. 

§ 4.3
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Entwickler hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Diese werden individuell vereinbart.

§ 5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
§ 5.1
 
Jeder an AJS-Multimedia erteilte Auftrag ist ein Werkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 

§ 5.2 
Alle Entwürfe, Prototypen und fertigen Produkte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 

§ 5.3 
Die Entwürfe und Softwareprodukte dürfen nach §39 UrhG ohne ausdrückliche Einwilligung von AJS-Multimedia weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung oder Kopie - auch von Teilen - ist unzulässig, es sei denn, AJS-Multimedia stimmt dem schriftlich zu.
 

§ 5.4 
AJS-Multimedia überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte am Entwurf. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht nach §31 UrhG übertragen. 

§ 5.5 
Eigentum oder Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Eine Weitergabe/Wiederverkauf der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit AJS-Multimedia und kann erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber erfolgen. 

§ 5.6 
AJS-Multimedia hat nach §13 UrhG das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (auch Webseiten) als Urheber genannt zu werden, auch wenn die Nutzung an Dritte weitergegeben / weiterverkauft wurde.

§ 5.7 
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstigen Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht.  

§ 6. Versand und Datenübertragung
§ 6.1
 
Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen oder Prototypen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Wenn Transportversicherungen im Namen und für Rechnung AJS-Multimedia abgeschlossen werden, so obliegt dem Auftraggeber die Übernahme der Kosten zur Geltendmachung von Schadensersatz, wenn der Transportversicherer die Haftung im Schadensfall ablehnt. In jedem Fall ist eine Haftung von AJS-Multimedia ausgeschlossen. 

§ 6.2 
Hinsichtlich der Zustellbarkeit von Daten und der Kompatibilität mit Empfängersystemen macht AJS-Multimedia keinerlei Zusicherungen, ebenso wenig garantiert AJS-Multimedia einen fixen Zustelltermin, sofern nichts anders lautendes schriftlich vereinbart worden ist. Eine Haftung von AJS-Multimedia ist ausgeschlossen.  

§ 7. Datenschutz
§ 7.1
 
Der Auftraggeber erklärt mit Vertragsabschluß sein Einverständnis, dass AJS-Multimedia die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten betreffend den Auftraggebern, gleich ob diese von ihm selbst oder Dritten stammen, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes elektronisch verarbeiten und auch elektronisch speichern darf. 

§ 7.2 
AJS-Multimedia versichert, diese persönlichen Daten nur für interne Zwecke zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. 

§ 7.3 
Der Auftraggeber versichert, dass alle Computerdaten, welche er AJS-Multimedia zur Durchführung seiner Arbeit zur Verfügung stellt, frei sind von Rechten Dritter. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber AJS-Multimedia von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 

§ 7.4 
AJS-Multimedia ist nicht verantwortlich für die Inhalte auf Datenträgern, die nicht von AJS-Multimedia selbst gespeichert worden sind.  

§ 8. Eigentumsvorbehalt und Computerdaten
§ 8.1
 
An Entwürfen, Prototypen und fertigen Produkten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Dies gilt insbesondere auch für Computerdaten. 

§ 8.2 
AJS-Multimedia verpflichtet sich, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und gegebenenfalls zu vergüten. 

§ 8.3 
Quelldateien zur Erstellung von Prototypen, Entwürfen oder Softwareprodukten sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Werkvertrages und bleiben in jedem Fall Eigentum von AJS-Multimedia. 

§ 8.4 
Die Herausgabe von Kopien der Quelldaten liegt im Ermessen von AJS-Multimedia. Die Herausgabe wird ausdrücklich nicht zugesichert, kann jedoch im Einzelfall erfolgen. Stimmt AJS-Multimedia einer Herausgabe zu, so ist diese nach folgenden Kriterien gesondert zu bewerten: Die Herausgabe von Quelldatenkopien oder hochkomplexer Dateien mit hohem Weiterverwendungswert wird verhandelt wie die Einräumung eines uneingeschränkten Nutzungsrechtes mit dem Recht zur Weitergabe an Dritte und zur Änderung des Entwurfes / der Software und dementsprechend berechnet. 

§ 8.5 
Zur Verfügung gestellte Kopien von Quelldaten werden überlassen, 'wie sie sind'. Das heißt, dass AJS-Multimedia keinerlei Gewährleistung hinsichtlich der Funktionalität, Kompatibilität oder Integrität übernimmt. Als Entwerfer verpflichtet sich AJS-Multimedia, bei der Erstellung der Dateien sorgfältig und nach bestem Wissen zu arbeiten. Zusicherungen hinsichtlich bestimmter Ausführungsmerkmale werden nicht gegeben, es besteht Gestaltungsfreiheit. 

§ 8.6 
Hat AJS-Multimedia dem Auftraggeber Computerdateien zur Reproduktion zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von AJS-Multimedia geändert werden. Entwürfe und Softwareprodukte dürfen nach §39 UrhG ohne ausdrückliche Einwilligung von AJS-Multimedia weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden, es sei denn dies wird schriftlich vereinbart. Jede Nachahmung oder Kopie - auch von Teilen - ist unzulässig.  

§ 9. Produktionsüberwachung
§ 9.1
 
Die Produktionsüberwachung durch AJS-Multimedia erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist AJS-Multimedia berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. AJS-Multimedia haftet für Fehler bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, maximal jedoch bis zur Höhe der Vergütung für das Werk.  

§ 10. Haftung
§ 10.1
 
AJS-Multimedia verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, etc. sorgfältig zu behandeln. Wir haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. 

§ 10.2 
Für Datenbestände, die nachträglich (beispielsweise durch Nachbearbeitung oder Neuseparation) verändert wurden, entfällt jegliche Haftung von AJS-Multimedia. 

§ 10.3 
AJS-Multimedia verpflichtet sich, überlassene Datenträger mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln. AJS-Multimedia ist jedoch nicht verpflichtet Sicherungen von diesen Datenträgern zu erstellen. AJS-Multimedia haftet für Datenverluste nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist jedoch ausgeschlossen. 

§ 10.4 
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Prototypen oder fertigen Produkten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit.

§ 10.5 
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, fertigen Produkte entfällt jede Haftung von AJS-Multimedia. 

§ 10.6 
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet AJS-Multimedia nicht. Die Prüfung obliegt dem Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. 

§ 10.7
Liefert AJS-Multimedia nur Datenbestände zur weiteren Verarbeitung, so haftet AJS-Multimedia auch nur bis zu deren Übergabe. Die Prüfung der Daten und Freigabe obliegt dem Auftraggeber, bevor er die Daten im Rahmen der Nutzungsvereinbarung für eine Weiterverarbeitung an Dritte weitergibt oder selbst verarbeitet. Diese Weitergabe geschieht auf Verantwortung des Auftraggebers. Für Schäden, die durch die Verwendung dieser Daten oder in einem vom Auftraggeber selbst beauftragten Produktionsprozess entstehen, haftet AJS-Multimedia nicht. 

§ 10.8
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei AJS-Multimedia geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Im Fall der Weiterverarbeitung von Computerdaten durch den Auftraggeber (oder einem von ihm bestellten Dienstleister) gilt das Werk mit der Übergabe der Daten als abgeliefert.  

§ 11. Schlussbestimmungen
§ 11.1
 
Erfüllungsort ist Halle (Saale). 

§ 11.2 
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). 

§ 11.3 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der europäischen Union.

 

 

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